Motorisch-funktionelle Behandlung
Beweglichkeit, Kraft, Koordination und funktionelle Nutzung der Extremitäten
in der Regel 30 MinutenMovement - Ergotherapie und Neuro-Reha bietet professionelle Ergotherapie für alle Altersgruppen. Mit modernen Therapiemethoden und individueller Betreuung unterstützen wir Sie auf dem Weg zu mehr Lebensqualität und Selbstständigkeit.
Unser Team aus qualifizierten Ergotherapeutinnen und Ergotherapeuten mit langjähriger Erfahrung arbeitet eng zusammen, um Sie bestmöglich zu unterstützen. Individuelle Therapiepläne – orientiert an Ihren Zielen und Bedürfnissen – stehen im Mittelpunkt unserer Arbeit.
Wir sind an zwei Standorten für Sie da: Kassel (Ochshäuserstraße 1) und Helsa (Bahnhofstraße 12). Beide Praxen sind gut mit dem Auto und öffentlichen Verkehrsmitteln erreichbar.
Von der ärztlichen Verordnung bis zum Abschluss der Therapie: Wir erklären Ihnen transparent, wie Ergotherapie bei Movement - Ergotherapie und Neuro-Reha abläuft – mit allem, was Sie wissen müssen.
Ergotherapie wird in der Regel von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet. Je nach Beschwerdebild können Hausärzt:innen, Fachärzt:innen (z. B. Neurologie, Orthopädie, Kinder- und Jugendmedizin, Psychiatrie) oder Kliniken eine Verordnung ausstellen.
Auf der Verordnung steht unter anderem:
Wer kann verordnen?
Auch ohne Verordnung möglich
Alternativ können bestimmte Leistungen auch als Selbstzahlerleistung in Anspruch genommen werden.
Bei einer Blankoverordnung legt die Ärztin oder der Arzt lediglich die Diagnose fest. Die konkrete Ausgestaltung der Therapie – also Behandlungsform, Dauer, Frequenz und Anzahl der Einheiten – wird durch die ergotherapeutische Praxis eigenverantwortlich festgelegt.
Das ermöglicht:
Die Auswahl der Maßnahmen erfolgt auf Grundlage einer strukturierten Befunderhebung und klar definierter Therapieziele. Die Blankoverordnung stärkt die fachliche Verantwortung der Ergotherapie und ermöglicht eine besonders zielgerichtete Behandlung.
Eine ergotherapeutische Verordnung muss innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist von 28 Tagen begonnen werden.
Unterbrechungen dürfen nur in begrenztem Rahmen erfolgen, da sonst die Gültigkeit der Verordnung erlischt. Bitte sprechen Sie uns bei Unsicherheiten frühzeitig an.
Wenn die Therapie fortgeführt werden soll, muss eine Folgeverordnung spätestens zum vorletzten Termin vorliegen.
Wichtig: Verordnung rechtzeitig mitbringen
Bitte bringen Sie Ihre Verordnung spätestens zum ersten Termin mit. Ohne gültige Verordnung kann die Behandlung nicht begonnen werden.
Je nach ärztlicher Verordnung unterscheiden sich die Behandlungsformen:
Beweglichkeit, Kraft, Koordination und funktionelle Nutzung der Extremitäten
in der Regel 30 MinutenWahrnehmung, Koordination, Gleichgewicht, kognitive Funktionen
in der Regel 45 MinutenStrukturaufbau, Belastbarkeit und emotionale Stabilisierung
in der Regel 60 MinutenZu Beginn der Therapie erfolgt eine strukturierte Befunderhebung. Dabei werden:
Auf Grundlage dieser Einschätzung wird die weitere Behandlung geplant.
In der Regel ein- bis zweimal pro Woche, abhängig von Verordnung und Zielsetzung.
Regelmäßigkeit ist entscheidend für den Therapieerfolg.
Therapie wirkt durch Wiederholung, Struktur und Kontinuität.
Spätestens beim vorletzten Termin besprechen wir gemeinsam, ob die Therapie fortgeführt werden soll.
Falls ja, benötigen wir rechtzeitig eine neue ärztliche Verordnung.
Ohne gültige Verordnung darf keine Behandlung erfolgen.
Bitte holen Sie die Folgeverordnung rechtzeitig – spätestens beim vorletzten Termin.
Sie haben Ihre Verordnung und möchten Therapie beginnen? Rufen Sie uns an oder nutzen Sie das Online-Formular – wir begleiten Sie Schritt für Schritt.
0561 92091136