Ablauf der Therapie –
Schritt für Schritt erklärt

Von der ärztlichen Verordnung bis zum Abschluss der Therapie: Wir erklären Ihnen transparent, wie Ergotherapie bei Movement - Ergotherapie und Neuro-Reha abläuft – mit allem, was Sie wissen müssen.

Verordnung einholen
Termin vereinbaren
Befunderhebung & Ziele
Regelmäßige Therapie
Folgeverordnung
Schritt 1

Wie erhalte ich Ergotherapie?

Ergotherapie wird in der Regel von einer Ärztin oder einem Arzt verordnet. Je nach Beschwerdebild können Hausärzt:innen, Fachärzt:innen (z. B. Neurologie, Orthopädie, Kinder- und Jugendmedizin, Psychiatrie) oder Kliniken eine Verordnung ausstellen.

Auf der Verordnung steht unter anderem:

  • das Heilmittel (z. B. motorisch-funktionell, sensomotorisch-perzeptiv, psychisch-funktionell)
  • die Anzahl der Behandlungseinheiten
  • die Behandlungsdauer
  • die Frequenz (z. B. 1–2× pro Woche)

Wer kann verordnen?

Hausärzt:innen
Fachärzt:innen (Neurologie, Orthopädie, Psychiatrie, Kinder- und Jugendmedizin)
Kliniken und Rehabilitationseinrichtungen

Auch ohne Verordnung möglich

Alternativ können bestimmte Leistungen auch als Selbstzahlerleistung in Anspruch genommen werden.

Blankoverordnung

Was ist eine Blankoverordnung?

Bei einer Blankoverordnung legt die Ärztin oder der Arzt lediglich die Diagnose fest. Die konkrete Ausgestaltung der Therapie – also Behandlungsform, Dauer, Frequenz und Anzahl der Einheiten – wird durch die ergotherapeutische Praxis eigenverantwortlich festgelegt.

Das ermöglicht:

  • eine individuellere Therapieplanung
  • flexible Anpassung an den Therapieverlauf
  • gezielte Steuerung von Intensität und Dauer
  • optimale Ausrichtung an den tatsächlichen funktionellen Einschränkungen

Die Auswahl der Maßnahmen erfolgt auf Grundlage einer strukturierten Befunderhebung und klar definierter Therapieziele. Die Blankoverordnung stärkt die fachliche Verantwortung der Ergotherapie und ermöglicht eine besonders zielgerichtete Behandlung.

Wie lange ist eine Verordnung gültig?

Eine ergotherapeutische Verordnung muss innerhalb der gesetzlich vorgegebenen Frist von 28 Tagen begonnen werden.

Unterbrechungen dürfen nur in begrenztem Rahmen erfolgen, da sonst die Gültigkeit der Verordnung erlischt. Bitte sprechen Sie uns bei Unsicherheiten frühzeitig an.

Wenn die Therapie fortgeführt werden soll, muss eine Folgeverordnung spätestens zum vorletzten Termin vorliegen.

Wichtig: Verordnung rechtzeitig mitbringen

Bitte bringen Sie Ihre Verordnung spätestens zum ersten Termin mit. Ohne gültige Verordnung kann die Behandlung nicht begonnen werden.

Was bedeuten die verschiedenen Heilmittel?

Je nach ärztlicher Verordnung unterscheiden sich die Behandlungsformen:

MFB

Motorisch-funktionelle Behandlung

Beweglichkeit, Kraft, Koordination und funktionelle Nutzung der Extremitäten

in der Regel 30 Minuten
SPB

Sensomotorisch-perzeptive Behandlung

Wahrnehmung, Koordination, Gleichgewicht, kognitive Funktionen

in der Regel 45 Minuten
PFB

Psychisch-funktionelle Behandlung

Strukturaufbau, Belastbarkeit und emotionale Stabilisierung

in der Regel 60 Minuten
Ersttermin

Der erste Termin

Zu Beginn der Therapie erfolgt eine strukturierte Befunderhebung. Dabei werden:

Auf Grundlage dieser Einschätzung wird die weitere Behandlung geplant.

Was Sie mitbringen sollten
zum ersten Termin
  • Ärztliche Verordnung (Original)
  • Krankenversicherungskarte (eGK)
  • Befreiungsausweis (falls vorhanden)
  • Medizinische Vorbefunde / Arztbriefe (wenn vorhanden)
  • Hilfsmittel (Bandagen, Schienen etc. – wenn zutreffend)

Frequenz und Folgeverordnung

Wie häufig findet Therapie statt?

In der Regel ein- bis zweimal pro Woche, abhängig von Verordnung und Zielsetzung.

Regelmäßigkeit ist entscheidend für den Therapieerfolg.

Therapie wirkt durch Wiederholung, Struktur und Kontinuität.

Wie geht es nach Abschluss der Verordnung weiter?

Spätestens beim vorletzten Termin besprechen wir gemeinsam, ob die Therapie fortgeführt werden soll.

Falls ja, benötigen wir rechtzeitig eine neue ärztliche Verordnung.

Ohne gültige Verordnung darf keine Behandlung erfolgen.

Bitte holen Sie die Folgeverordnung rechtzeitig – spätestens beim vorletzten Termin.

Jetzt Termin vereinbaren

Sie haben Ihre Verordnung und möchten Therapie beginnen? Rufen Sie uns an oder nutzen Sie das Online-Formular – wir begleiten Sie Schritt für Schritt.

0561 92091136