Preise & Zuzahlung – Transparent & verständlich

Alle Preise und Zuzahlungen für gesetzlich und privat Versicherte bei Movement - Ergotherapie und Neuro-Reha – mit Preistabelle, Beispielrechnung und Erklärungen zur Befreiung und Blankoverordnung.

GKV: Zuzahlung 10 % Privat: 1,6-fach Kassensatz Befreiung möglich Stand: 01.10.2025
10 %
GKV-Zuzahlung\npro Einheit
+ 10 €
Verordnungs-\ngebühr (einmalig)
1,6×
Kassensatz\nPrivatpatienten
0 €
Zuzahlung\nbei Befreiung
§ 32 SGB V – Heilmittel

Gesetzliche Zuzahlung

Gesetzlich Versicherte leisten gemäß § 32 SGB V eine gesetzliche Zuzahlung.

Diese setzt sich zusammen aus:

  • 10 % der Behandlungskosten pro Einheit
  • zzgl. 10 € Verordnungsgebühr pro Rezept
Die Position „Analyse ergotherapeutischer Bedarf" wird einmalig zu Beginn einer Verordnung berechnet und ist ebenfalls zuzahlungspflichtig.
10 %
Zuzahlung pro Behandlungseinheit
10 €
Verordnungsgebühr pro Rezept
Analyse-Gebühr – nur einmalig je VO
Minderjährige sind befreit: Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren zahlen keine Zuzahlung.

Preisübersicht – Heilmittel

Zuzahlung kaufmännisch gerundet auf zwei Nachkommastellen · Stand: 01.10.2025

GKV-Zuzahlungen gemäß § 32 SGB V · Privatpreise = Kassensatz × 1,6 · Stand 01.10.2025
Pos. Heilmittel / Leistung Dauer Kassensatz Zuzahlung (GKV) Privat (1,6×) Hinweis
ET1 Analyse Analyse ergotherapeutischer Bedarf 41,53 € 4,15 € 66,45 € Einmalig pro Verordnung
ET2 MFB Motorisch-funktionelle Behandlung 30 min 56,87 € 5,69 € 91,00 €
ET3 SPB Sensomotorisch-perzeptive Behandlung 45 min 64,64 € 6,46 € 103,42 €
ET4 PFB Psychisch-funktionelle Behandlung 60 min 74,52 € 7,45 € 119,23 €
ET5 HB Hausbesuch (Wegepauschale) 17,87 € 1,79 € 28,60 € Zzgl. zur Behandlungsgebühr

* Alle Angaben ohne Gewähr. Bei Blankoverordnungen erfolgt die Abrechnung nach tatsächlich erbrachten Leistungen.

Beispielrechnung

So setzt sich eine typische GKV-Zuzahlung zusammen – am Beispiel einer Verordnung mit 6 Einheiten MFB.

Beispielrechnung

6 × Motorisch-funktionelle Behandlung (MFB) + Analyse:

6 × 5,69 € 34,14 €
4,15 € (Analyse)
10 € Verordnungsgebühr
zzgl. Verordnungsgebühr10,00 €
Gesamtzuzahlung 48,29 €

Was dahintersteckt

GKV trägt den Großteil
Die Krankenkasse übernimmt den Hauptanteil der Behandlungskosten. Sie zahlen nur die gesetzlich festgelegte 10-%-Zuzahlung.
10 € Verordnungsgebühr – pro Rezept einmalig
Pro Verordnung fällt einmalig eine Verordnungsgebühr an – unabhängig von der Einheitenanzahl.
Analyse – einmalig je Verordnung
Die Befundanalyse zu Behandlungsbeginn wird einmalig berechnet und ist ebenfalls zuzahlungspflichtig.

Weitere Informationen zu Kosten

Befreiung von der Zuzahlung

Wer zahlt nichts?

Patient:innen mit gültiger Zuzahlungsbefreiung sind von dieser Regelung ausgenommen. Bitte legen Sie den Befreiungsausweis vor Behandlungsbeginn vor.

Minderjährige (unter 18) generell befreit

Privatpatient:innen

PKV & Beihilfe

Die Abrechnung erfolgt zum 1,6-fachen Kassensatz.

Die Erstattung richtet sich nach Ihrem individuellen Tarif bei der privaten Krankenversicherung oder Beihilfestelle. Ein möglicher Differenzbetrag ist selbst zu tragen.

1,6-facher Kassensatz

Hinweis zur Blankoverordnung

Individuelle Abrechnung

Bei einer Blankoverordnung werden Behandlungsform, Dauer und Anzahl der Einheiten auf Grundlage der ergotherapeutischen Befunderhebung individuell festgelegt.

Die Abrechnung erfolgt entsprechend der tatsächlich durchgeführten Leistungen.

Abrechnung nach tatsächlichen Leistungen

Fragen zu Kosten oder Zuzahlung?

Wir erklären Ihnen alles verständlich – auch zu Ihrer Befreiung, Ihrer PKV-Erstattung oder zur Abrechnung bei Blankoverordnungen.

0561 92091136